Was bedeuten die in der Zahnarztpraxis geäußerten Nummern? Wir klären über das FDI-Schema auf und geben Ihnen die Möglichkeit, den nächsten Heil- und Kostenplan selbst zu prüfen.
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GOZ-Nummern – die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschreibt das private zahnärztliche Honorar
Die Gebührenordnung für Zahnärzte – kurz GOZ – ist ein Verzeichnis aller zahnärztlichen Leistungen. Jeder Leistung ist eine GOZ-Nummer zugeordnet. Die GOZ-Positionen sind nach Art der Leistung in verschiedenen Kategorien zusammengefasst. Insgesamt besteht die Gebührenordnung aus den folgenden elf Abschnitten mit GOZ-Nummern:
- Allgemeine zahnärztliche Leistungen: GOZ 0010-GOZ 0120
- Prophylaktische Leistungen: GOZ 1000-GOZ 1040
- Konservierende Leistungen: GOZ 2000-GOZ 2440
- Chirurgische Leistungen: GOZ 3000-GOZ 3310
- Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums: GOZ 4000-GOZ 4150
- Prothetische Leistungen: GOZ 5000-GOZ 5340
- Kieferorthopädische Leistungen: GOZ 6000-GOZ 6260
- Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: GOZ 7000-GOZ 7100
- Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen: GOZ 8000-GOZ 8100
- Implantologische Leistungen: GOZ 9000-GOZ 9170
- Zuschläge zu zahnärztlich-chirurgischen Leistungen: GOZ 0500-GOZ 0530
Die GOZ ist gesetzlich bindend für Zahnärzte in Deutschland und enthält die Bestimmungen für die Festsetzung des zahnärztlichen Honorars. Für Privatpatienten gilt die Abrechnung nach GOZ. Aber auch für Kassenpatienten, bei denen die zahnärztliche Behandlung über die Regelversorgung hinausgeht, orientiert sich die Gebührenhöhe des Selbstzahleranteils an den GOZ-Vorgaben.
Die Kosten für Zahnbehandlungen können unterschiedlich ausfallen, auch wenn es sich um die gleiche Art zahnärztlicher Leistungen handelt. Der Grund liegt in der Bemessung des Aufwands für die GOZ-Nummern. Zahnärzte legen mit der Wahl eines Steigerungsfaktors fest, wie leicht oder wie schwer sich die Ausführung einer GOZ-Position präsentiert. Häufig variiert die Einschätzung von Zahnärzten verschiedener Praxen. Unser Portal 2te-ZahnarztMeinung steht Ihnen zur Seite, wenn Sie einen Preisvergleich durchführen möchten.
Anwendung der GOZ und BEMA
Die aktuell gültige Fassung der Gebührenordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 2012. Zahnärzte richten sich bei der Festlegung ihrer Vergütung für die erbrachten Leistungen nach den Vorgaben der GOZ. Eine Ausnahme besteht dann, wenn durch das Bundesgesetz andere Bestimmungen festgelegt werden. Dies ist für Kassenpatienten bei einem Vertragszahnarzt der gesetzlichen Krankenkassen der Fall. Die Abrechnung erfolgt nach dem „Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen“ (BEMA).
Für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen nach dem BEMA-Katalog gilt: Nur Regelversorgungen werden vollständig erstattet. Bei Versorgungen, die zwar von den Krankenkassen vorgesehen sind, aber in einer anderen Weise erbracht werden, erfolgt die Abrechnung sowohl nach dem BEMA als auch nach der GOZ. Versorgungen, die keine vergleichbaren Positionen im BEMA besitzen, sind vollständig nach GOZ-Vorgaben zu berechnen. Ein Beispiel für den letztgenannten Punkt sind die Zahnimplantate.
Für die Anwendung der GOZ und der GOZ-Nummern gilt allgemein, dass Ihr Zahnarzt nur Leistungen durchführen und abrechnen darf, die für die zahnmedizinische Versorgung notwendig sind. Darüberhinausgehende Behandlungen sind nur berechnungsfähig, wenn der Patient ausdrücklich nach den Leistungen verlangt hat.
GOZ-Nummern und Abrechnung – Gebührensatz einer zahnärztlichen Leistung
Jede GOZ-Nummer enthält eine kurze Definition der Leistung sowie eine Punktzahl, die eine Bewertung des Leistungsumfangs darstellt. Für die Abrechnung einer GOZ-Position sind drei Faktoren entscheidend:
- Punktwert
- Punktzahl
- Steigerungsfaktor
Der Punktwert ist gesetzlich festgelegt und beträgt gemäß der aktuellen GOZ 0,0562421 Euro. Die Punktzahl findet sich in der Gebührenordnung hinter der jeweiligen Leistung. Der Steigerungsfaktor ist variabel und wird von den behandelnden Zahnärzten nach Beurteilung des individuellen Schwierigkeitsgrads gewählt. Die GOZ definiert Faktoren von 1 bis 3,5. Für eine Leistung durchschnittlicher Schwierigkeit gilt der Faktor 2,3 (Regelhöchstsatz). Höhere Faktoren als 3,5 können zwischen Behandler und Patient vereinbart werden. Der Gebührensatz für GOZ-Nummern berechnet sich durch Multiplikation aller genannten Faktoren: 0,0562421 Euro x Punktzahl x Steigerungsfaktor.
Sparen Sie mit einer Behandlungsauktion trotz der Gebührenordnung für Zahnärzte
Die Honorare, die Zahnärzte für ihre Behandlungen berechnen dürfen, werden durch die Gebührenordnung für Zahnärzte reguliert. Trotzdem können Sie beim Zahnersatz bares Geld sparen, indem Sie sich für einen Vergleich entscheiden. Vertrauen Sie hier auf den Service und den Dienst von 2te-ZahnarztMeinung. Mit unserem Service möchten wir Ihnen die Suche nach einem günstigeren Zahnarzt vereinfachen. Doch wie genau können Sie trotz klarer Gebührenordnung für Zahnärzte bei Ihrer Behandlung sparen? Benötigen Sie einen Zahnersatz, erhalten Sie generell einen sogenannten Heil- und Kostenplan. Diesem können Sie einerseits entnehmen, welche Kosten durch die Krankenversicherung gedeckt werden. Andererseits lässt sich hier aber auch ermitteln, wie hoch Ihr Eigenanteil ist.
Gebührenordnung für Zahnärzte lässt Spielraum zu
Die Gebührenordnung für Zahnärzte steckt das Honorar ab, welches die Mediziner für verschiedene Leistungen berechnen dürfen. Hier gibt es aber immer einen gewissen Spielraum. Möchten Sie bei Ihrem Heil- und Kostenplan bares Geld sparen, können Sie sich diesen Spielraum zunutze machen. Laden Sie bei uns Ihren Heil- und Kostenplan hoch, erhalten Sie von Zahnärzten aus ganz Deutschland konkrete Angebote.
So einfach sichern Sie sich Angebote für Ihren Heil- und Kostenplan
Mit 2te-ZahnarztMeinung sparen Sie trotz der Gebührenordnung für Zahnärzte bares Geld. Nachdem Sie sich bei uns angemeldet und Ihren Heil- und Kostenplan hochgeladen haben, erhalten Sie von den bei uns registrierten Zahnärzten individuelle Angebote, die Sie in Ruhe vergleichen können. Sie können dann in Ruhe das Angebot aussuchen, das am besten zu Ihren Vorstellungen passt.
GOZ-Abschnitte und die jeweiligen GOZ-Nummern
Im Folgenden finden Sie eine kurze Erklärung zu jedem GOZ-Abschnitt und den enthaltenen GOZ-Nummern. Das Lexikon unserer Plattform 2te-ZahnarztMeinung liefert zudem zu jeder GOZ-Position eine ausführliche Beschreibung. Haben Sie einen schriftlichen Heil- und Kostenplan und sehen eine Auflistung der zahnärztlichen Leistungen für Ihre Behandlung? Bei uns können Sie sich über alle relevanten GOZ-Nummern informieren.
GOZ-Nummern, die unter Abschnitt A der GOZ aufgeführt sind, zählen zu den allgemeinen zahnärztlichen Leistungen. Hier finden Sie die Positionen für Untersuchungen von Mundhöhle und Gebiss, die Erstellung von schriftlichen Heil- und Kostenplänen sowie für Anästhesieleistungen und Abdrucknahmen (Abformungen). Auch die Anwendung von Operationsmikroskop oder Laser finden in Abschnitt A Berücksichtigung. Allgemeine zahnärztliche Leistungen kommen im Rahmen der meisten zahnärztlichen Behandlungen als Begleitleistungen zum Einsatz. Die zugehörigen GOZ-Nummern reichen von der GOZ 0010 bis GOZ 0120.
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