Wie eine Wurzelbehandlung Zähne retten kann, wie sie abläuft und worauf Sie sich einstellen müssen, zeigen wir in diesem Artikel.
Zahn abgebrochen – so handeln Sie richtig
Ein beherzter Biss auf einen verborgenen Kirschkern oder ein Unfall reichen aus und ein Zahn ist abgebrochen. Nach dem anfänglichen Schock stellt sich sofort die Frage, wie der Zahn womöglich noch gerettet werden kann. Wer richtig handelt, bekommt oft noch eine Chance. Was dafür im Notfall wichtig ist und welche Behandlung anschließend in der Praxis wartet, sehen wir uns in diesem Beitrag an.
1. Zahn abgebrochen – was tun?
Zuallererst ist es trotz aller Aufregung wichtig, Ruhe zu bewahren und das abgebrochene Stück wenn möglich zu sichern. Häufig besteht die Möglichkeit, es wieder zu befestigen und den Schaden zu reparieren.
Sichern Sie deshalb das abgebrochene Zahnstück mithilfe einer sogenannten Zahnrettungsbox. Diese erhalten Sie in der Apotheke oder der nächstgelegenen Zahnarztpraxis. In ihr überleben die Zellen des Zahnhaltegewebes mindestens 24 Stunden lang. Dafür ist eine spezielle Nährlösung in der Box enthalten, die das Zahnstück feucht hält und die Zellen schützt. Kontaktieren Sie anschließend sofort Ihren Zahnarzt oder, falls die Praxis nicht geöffnet hat, den zahnärztlichen Notdienst.
2. GrĂĽnde fĂĽr eine Zahnfraktur
Je nach dem, weshalb der Zahn abgebrochen ist, kann sich die nachfolgende Behandlung etwas unterscheiden. Eine Gefahr für eine Fraktur ergibt sich vor allem in folgenden Fällen:
- Karies: Setzt die Karies den Zähnen zu und unterbleibt eine Behandlung für längere Zeit, erhöht sich das Risiko einer Fraktur. Dann reicht selbst der Biss in ein normales Lebensmittel aus, und der Zahn ist abgebrochen.
- Gewalteinwirkung: Starke Gewalteinwirkung auf die Zähne, wie zum Beispiel bei einem Sturz vom Fahrrad oder durch einen Schlag ins Gesicht, können ebenfalls dafür sorgen, dass ein Zahn abbricht.
- Zähneknirschen (Bruxismus): Viele Menschen neigen zum Zähneknirschen, gerade dann, wenn sie unter Stress stehen. Der Druck, der dabei auf die Zähne ausgeübt wird, begünstigt eine Zahnfraktur.
- Alterungsprozesse: Mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko, dass ein Zahn abbricht.
- Schwangerschaft: Es ist ein Zusammenhang zwischen einer Schwangerschaft und dem Risiko eines Zahnabbruchs festzustellen. Über die genaue Ursache herrscht jedoch Uneinigkeit. Manche Forscher vermuten, dass die Zähne aufgrund des häufigeren Erbrechens durch die Säure stark angegriffen werden.
- Wurzelbehandlungen: Die bei der Wurzelbehandlung eingesetzte Füllung kann die Versorgung des Zahnes mit Nährstoffen stören oder gar ganz zum Erliegen bringen. Die Folge ist eine brüchige Zahnsubstanz, die zu einem höheren Risiko für Zahnfrakturen führt.
- Toter Zahn: Sterben die Blutgefäße und Nervenbahnen eines Zahns vollständig ab, gilt der Zahn als tot. Die Folge ist eine hohe Instabilität, welche Frakturen begünstigt.
3. Erste Hilfe – das ist für die Rettung notwendig
3.1. Zahnrettungsbox
Die größten Chancen auf eine Rettung des Zahns bestehen dann, wenn dieser nach dem Abrechen richtig versorgt wird. Ist bereits bekannt, dass zum Beispiel aufgrund von Zähneknirschen oder Karies ein höheres Risiko für eine Zahnfraktur vorliegt, sollten Sie eine Zahnrettungsbox erwerben. Diese ist für wenige Euro in der Apotheke erhältlich und eignet sich zum Transport abgebrochener Zähne. Die enthaltene Nährlösung kann dafür sorgen, dass die Zellen bis zu 48 Stunden lang überleben. Je schneller Sie das Bruchstück hineinlegen können, desto besser. Denn an der Luft besteht die Gefahr, dass die Wurzelhaut austrocknet und Zellen zerstört werden.
Wichtig: Manche Patienten verspĂĽren den Drang, das BruchstĂĽck sofort zu desinfizieren. Doch dieser Impuls ist falsch und senkt die Chance auf eine Rettung des Zahns erheblich.
3.2. Den Zahnarzt kontaktieren
Unmittelbar nach der Sicherung des Zahnes sollten Sie Kontakt zu Ihrer Zahnarztpraxis aufnehmen. Ist dieser bei einem Unfall am Wochenende oder in der Nacht nicht zu erreichen, warten Sie nicht bis zum nächsten Werktag, sondern kontaktieren Sie den für Ihre Region zuständigen Notdienst. Schon am Telefon können Sie wichtige Informationen zur Fraktur übermitteln, damit die Behandlung vorbereitet werden kann. Machen Sie auch detaillierte Angaben zu möglichen Schmerzen, falls diese auftreten.
3.3. Den Zahn anderweitig aufbewahren
Nicht jeder hat eine Zahnrettungsbox zur Hand und womöglich wäre der Weg in die nächste Apotheke sehr lang. In dem Fall kann eine isotone Kochsalzlösung helfen, die Zellen des abgebrochenen Zahns doch noch zu erhalten. Alternativ können Sie den Zahn in haltbare Milch einlegen und auf diese Weise feucht halten. Ist auch diese Option nicht verfügbar, nutzen Sie dafür am besten etwas Speichel. Entscheidend ist, das Bruchstück vor dem Austrocknen zu schützen.
4. Das sollten Sie nicht tun
Kann ein abgebrochener Zahn nicht mehr gerettet werden, hat dies häufig damit zu tun, dass im Vorfeld falsch gehandelt wurde. So dürfen Sie den Zahn beispielsweise unter gar keinen Umständen austrocknen lassen. Nach der Fraktur bleibt ein Zeitfenster von etwa einer halben Stunde, um den Zahn feuchtzuhalten. Wasser darf zu diesem Zweck allerdings nicht verwendet werden. Greifen Sie stattdessen wie beschrieben auf eine Zahnrettungsbox, isotonische Kochsalzlösungen, H-Milch oder Speichel zurück.
Ebenso wichtig ist es, dass Sie nicht die Wurzeloberfläche des abgebrochenen Zahns anfassen. Andernfalls drohen Schäden an den Zellen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Achten Sie deshalb auch beim Aufsammeln darauf, lediglich die Zahnkrone anzufassen. Sehen Sie außerdem von jeglicher Form der Reinigung oder Desinfektion ab. Auch die Reinigung schädigt wichtige Zellen und mindert die Chance auf eine Rettung des Zahns. Sie sollten auf keinen Fall versuchen, den Zahn selbst wieder einzusetzen. Bei diesem Vorgang werden die Wurzelfasern in der Regel zerstört, sodass eine Reimplantation in der Praxis praktisch unmöglich wird.
5. Stück vom Zahn abgebrochen – so wird behandelt
5.1. Ohne Beschädigung des Zahnnervs
Manchmal ist nach einem Unfall nur ein Stück vom Zahn abgebrochen und der große Rest noch intakt. Sind damit keine Schmerzen verbunden, so stehen die Chancen gut, dass der Zahnnerv nicht beschädigt wurde. Das sind ideale Voraussetzungen, um Bruchstücke selbst nach geraumer Zeit wieder ankleben zu können. Wird dies sorgfältig in der Praxis getan, so ist die Bruchstelle später nicht mehr zu erkennen.
Ist bei einem Unfall ein Frontzahn abgebrochen? Oder ist doch ein Backenzahn abgebrochen? In beiden Fällen können die Fragmente mithilfe der Klebetechnik wieder befestigt werden. Dafür wird ein spezieller Kunststoffkleber eingesetzt, der unter dem Einsatz einer Blaulichtlampe aushärtet. Schon kurze Zeit nach der Behandlung können die Zähne dann wieder wie gewohnt belastet werden.
5.2. Mit Beschädigung des Zahnnervs
Ist ein Stück vom Zahn abgebrochen, wodurch selbst der Zahnnerv geschädigt wurde, muss schneller gehandelt werden. Ein klares Zeichen dafür ist eine Blutung aus dem Zahn heraus. Nun dringen Bakterien praktisch ungehindert in die Bruchstelle ein und vermehren sich dort. Sie können eine Entzündung des Nervs hervorrufen, die eine Wurzelkanalbehandlung unbedingt notwendig macht. Damit sich der Zahnarzt direkt an die Versorgung machen kann, muss die abgebrochene Zahnkrone mit in die Praxis genommen werden.
Ist der Zahnnerv geschädigt und die Nervhöhle des Zahns geöffnet, muss der Nerv in den meisten Fällen entfernt und die Wurzel behandelt werden. Dabei kommt synthetisches Material zum Einsatz, mit dem die Wurzel wieder gefüllt wird. Erst dann ist der Aufbau des Zahnes möglich.
5.3. Klebetechnik nicht mehr möglich
In anderen Fällen ist ein Zahn abgebrochen, der nicht mehr geklebt werden kann. Je nach Ausmaß des Schadens kann der Zahnarzt den betroffenen Zahn mit einer Füllung versorgen und so wieder vervollständigen. Ist lediglich ein kleiner Teil des Zahns abgesplittert, wird dieses aus kunststoffhaltigem Material angefertigt und mit dem Zahn verklebt.
Ist der Schaden größer, kommt häufig eine Teilkrone zum Einsatz, die aus Titan oder Keramik gefertigt sein kann. Falls notwendig, rät der Zahnarzt zu einer kompletten Überkronung des Zahns, um diesen künftig vor äußeren Einflüssen zu schützen.
Sind die Schäden am abgebrochenen Zahn so groß, dass dieser gar nicht mehr wiederhergestellt werden kann, wird der Zahn extrahiert und durch eine Zahnbrücke ersetzt. Wer eine besonders stabile Form des Zahnersatzes wünscht, entscheidet sich dann für ein Implantat.
6. Wie kann ich abgebrochenen Zähnen vorbeugen?
Nicht jedem Grund für einen abgebrochenen Zahn lässt sich präventiv begegnen. Unfälle oder andere Formen äußerer Gewalteinwirkung passieren spontan. In anderen Fällen kann die richtige Vorsorge helfen, um das Risiko eines abgebrochenen Zahns deutlich zu reduzieren.
Wichtig sind einerseits regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, die ein bis zweimal pro Jahr wahrgenommen werden sollten. Auf diese Weise können Schäden durch Karies oder Erkrankungen des Zahnhalteapparats ausgeschlossen werden, was den Allgemeinzustand des Gebisses verbessert. Auch das gründliche Zähneputzen inklusive der Reinigung der Zahnzwischenräume ist hier von großer Bedeutung. Eine sinnvolle Ergänzung dazu kann die professionelle Zahnreinigung sein.
Wer zum Zähneknirschen neigt oder bei wem sogar Bruxismus diagnostiziert wurde, sollte nachts unbedingt eine Zahnschiene tragen. Diese wird individuell gefertigt und hilft dabei, die Kauflächen zu schützen. Das wiederum reduziert das Risiko eines abgebrochenen Zahns.
7. Zahn abgebrochen – welche Kosten fallen an?
Wirtschaftlich betrachtet stellt die Behandlung eines abgebrochenen Zahns in der Regel eine Leistung dar, die eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ermöglicht. Dafür ist es wichtig, dass es sich um eine medizinisch notwendige Versorgung handelt. Kann der Zahn mit einer normalen Füllung repariert werden, ist auch das eine Regelleistung der Krankenkasse.
Im sichtbaren Bereich wird zumeist eine Zahnkrone zur Behandlung eingesetzt. Bei einer teilverblendeten Krone bewegen sich die Kosten im Rahmen von 400 bis 800 Euro. Entspricht dies nicht der ästhetischen Vorstellung und es soll eine vollverblendete Krone eingesetzt werden, steigen die Kosten auf 800 bis 1.200 Euro. Die Krankenkasse bezahlt dafür einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Mit einem gut geführten Bonusheft kann der Zuschuss auf maximal 75 Prozent steigen.
Ist der Zahn nicht mehr zu erhalten und muss komplett entfernt werden, sieht die Regelleistung die Versorgung mit einer Zahnbrücke vor. Je nach Art der Brücke fallen dafür Kosten zwischen 500 und 2.000 Euro an. Wird stattdessen aufgrund der ästhetischen Vorteile und dem höheren Tragekomfort ein Implantat gewünscht, können die Kosten schnell auf 3.000 Euro und mehr ansteigen. Diese übersteigen den Festzuschuss der Kasse stark und müssen deshalb privat bezahlt werden. Bei Privatversicherten hängt es vom jeweiligen Tarif ab, in welcher Höhe Kosten nach einer Zahnfraktur übernommen werden.
8. Kann die Unfallversicherung fĂĽr einen abgebrochenen Zahn aufkommen?
Sofern der Zahnfraktur ein Unfall vorausging, wächst bei vielen Patienten der Wunsch, die Unfallversicherung für die Übernahme der Kosten heranzuziehen. Das ist möglich, sofern die Folgen des Unfalls gründlich vom Zahnarzt dokumentiert werden. Anschließend kann der Schaden der Versicherung gemeldet werden. Entscheidend ist, dass der Zahnschaden Folge einer unerwarteten Schädigung von außen ist. Trifft dies auf den persönlichen Fall nicht zu, so zahlt der Versicherer nicht. Gibt es einen Verursacher des Unfalls, so kann dessen Haftpflichtversicherung ebenfalls für die Kosten verantwortlich gemacht werden.
Der große Vorteil dieser Versicherungsfälle ist, dass nicht nur die sofort anfallenden Kosten, sondern auch Spät- und Folgekosten abgesichert werden. Geht der abgebrochene Zahn zum Beispiel nach ein paar Jahren verloren und muss durch ein Implantat ersetzt werden, so trägt die Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung auch diese Kosten.
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