BEL 3020

Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn

Der Begriff BEL 3020 "Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn" stammt aus dem Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (BEL), einem standardisierten Katalog, der alle abrechenbaren zahntechnischen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung definiert. Diese Position beschreibt einen wichtigen Arbeitsschritt bei der Herstellung von herausnehmbarem Zahnersatz, insbesondere bei Teil- und Totalprothesen. Mit einem Höchstpreis von 2,05 Euro (Praxislaboratorien) bzw. 2,16 Euro (Gewerbelaboratorien) ohne Mehrwertsteuer handelt es sich um eine grundlegende zahntechnische Leistung, die einen wesentlichen Schritt in der Zahnersatzherstellung darstellt. Das Aufstellen der künstlichen Zähne auf einer Wachs- oder Kunststoffbasis ist ein präziser Arbeitsschritt, der sowohl funktionelle als auch ästhetische Aspekte berücksichtigt, um die bestmögliche Passform und natürliche Erscheinung der fertigen Prothese zu gewährleisten.

Was bedeutet der BEL-Begriff 3020 Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn?

Die BEL-Position 3020 "Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn" bezeichnet in der Zahntechnik den Prozess der Positionierung und Fixierung eines konfektionierten (vorgefertigten) künstlichen Zahns auf einer Basis aus Wachs oder Kunststoff. Dieser Schritt erfolgt nach der Grundleistung "Aufstellung, Grundeinheit" (BEL 3010) und stellt einen wesentlichen Teil der Prothesenherstellung dar.
Bei diesem Arbeitsschritt platziert der Zahntechniker jeden künstlichen Zahn präzise auf der vorbereiteten Basis, wobei er mehrere wichtige Faktoren berücksichtigen muss:
 

  1. Kieferrelation: Die Zähne müssen entsprechend der individuellen Kieferstellung des Patienten ausgerichtet werden, um eine korrekte Okklusion (Zusammenbiss) zu gewährleisten.
  2. Ästhetik: Die Anordnung der Zähne muss ein natürliches Erscheinungsbild ergeben, das zum Gesicht des Patienten passt.
  3. Phonetik: Die Zahnstellung beeinflusst die Sprachbildung, weshalb bei der Aufstellung auch phonetische Aspekte berücksichtigt werden.
  4. Funktion: Die aufgestellten Zähne müssen eine korrekte Kaufunktion ermöglichen und dürfen keine Störkontakte aufweisen.
     

Der Zahntechniker beschleift dabei jeden Konfektionszahn individuell, um ihn exakt an die Kiefersituation des Patienten anzupassen und eine optimale Passung zu erreichen. Die BEL-Position 3020 wird für jeden einzelnen Zahn berechnet, der in der Prothese aufgestellt wird, wobei die Anzahl der abrechenbaren Positionen der Anzahl der tatsächlich aufgestellten künstlichen Zähne entspricht.
Diese Position ist eine eigenständige Leistung, die jedoch direkt auf die Grundeinheit (BEL 3010) aufbaut und ist ein entscheidender Schritt für die spätere Fertigstellung der Prothese. Nach der Aufstellung folgt in der Regel eine Einprobe im Mund des Patienten, bei der sowohl funktionelle als auch ästhetische Aspekte überprüft werden können, bevor die endgültige Fertigstellung erfolgt.

Welche medizinischen Begriffe kommen im Kontext von BEL 3020 vor?

Im Zusammenhang mit der BEL-Position 3020 "Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn" treten verschiedene zahnmedizinische und zahntechnische Fachbegriffe auf, die für das Verständnis dieses Arbeitsschrittes relevant sind:
 

  • Konfektionszähne: Dies sind industriell vorgefertigte künstliche Zähne aus Kunststoff oder Keramik, die in unterschiedlichen Formen, Größen und Farben erhältlich sind. Sie werden für die Herstellung von herausnehmbarem Zahnersatz verwendet und bei der BEL-Position 3020 individuell auf die Basis aufgestellt.
  • Wachsaufstellung: Bezeichnet das Positionieren und Fixieren der künstlichen Zähne in einer Wachsbasis, die später durch Kunststoff ersetzt wird. Die Wachsaufstellung dient als Vorform der fertigen Prothese und ermöglicht Anpassungen vor der endgültigen Fertigstellung.
  • Okklusion: Beschreibt den Kontakt zwischen den Zähnen des Ober- und Unterkiefers beim Kieferschluss. Bei der Aufstellung der Zähne muss eine harmonische Okklusion hergestellt werden, um eine störungsfreie Kaufunktion zu gewährleisten.
  • Artikulation: Bezeichnet die Bewegungen der Kiefergelenke und die damit verbundenen Kontaktbeziehungen der Zähne. Eine korrekte Artikulation ist wichtig für Funktion und Komfort der Prothese.
  • Mittelwertartikulator: Ein Gerät, das die Kieferbewegungen simuliert und in dem die Aufstellung der Zähne erfolgt. Der Mittelwertartikulator arbeitet mit Durchschnittswerten für die Kiefergelenkbewegungen.
  • Interdentalpapille: Das Zahnfleisch zwischen benachbarten Zähnen, dessen Form bei der Aufstellung der künstlichen Zähne berücksichtigt werden muss, um ein natürliches Erscheinungsbild zu erzielen.
  • Okklusionsebene: Die imaginäre Ebene, die durch die Kauflächen der Zähne verläuft. Sie muss bei der Aufstellung korrekt eingestellt werden, um eine funktionelle Okklusion zu erreichen.
  • Bissregistrierung: Verfahren zur Erfassung der Kieferrelation, das als Grundlage für die korrekte Aufstellung der Zähne dient.
  • Anprobe/Einprobe: Nach der Aufstellung wird die Wachsprothese im Mund des Patienten einprobiert, um die Passform, Ästhetik und Funktion zu überprüfen, bevor die endgültige Prothese hergestellt wird.
  • Funktionsrandgestaltung: Die Gestaltung der Prothesenränder, die für den Halt der Prothese und den Tragekomfort entscheidend ist und bei der Aufstellung berücksichtigt werden muss.
     

Diese Fachbegriffe verdeutlichen die Komplexität des Aufstellens von Zähnen auf einer Wachs- oder Kunststoffbasis und zeigen, dass es sich dabei um einen präzisen, mehrere Aspekte berücksichtigenden Arbeitsschritt handelt, der für die Qualität des fertigen Zahnersatzes entscheidend ist.

Welche Voraussetzungen gibt es für BEL 3020?

Für die Durchführung und Abrechnung der BEL-Position 3020 "Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn" müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
 

  1. Herstellung einer Prothese: Die Position kann nur im Rahmen der Herstellung einer herausnehmbaren Prothese abgerechnet werden, sei es eine Teil- oder eine Totalprothese.
  2. Vorherige Grundeinheit: Die BEL-Position 3020 ist eine Folgeleistung der BEL 3010 (Aufstellung, Grundeinheit). Die Grundeinheit muss daher zuvor berechnet werden und bildet die Basis für das Aufstellen der einzelnen Zähne.
  3. Verwendung von Konfektionszähnen: Es müssen konfektionierte Zähne verwendet werden, die auf einer Wachs- oder Kunststoffbasis aufgestellt werden. Die Kosten für die künstlichen Zähne werden separat berechnet.
  4. Individuelle Anpassung: Jeder Zahn muss individuell angepasst werden, um eine optimale Passform zu erreichen. Ein einfaches Platzieren ohne Anpassung würde den Anforderungen der BEL-Position nicht gerecht werden.
  5. Dokumentation: Die Anzahl der aufgestellten Zähne muss dokumentiert werden, da die Position für jeden einzelnen Zahn berechnet wird.
  6. Kein Formteil: Die BEL 3020 kann nicht für die Herstellung eines Formteils abgerechnet werden, sondern ausschließlich für das Aufstellen von konfektionierten Zähnen.
  7. Gesetzliche Krankenversicherung: Die Abrechnung nach BEL ist nur im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung in der Regel nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB).
  8. Regelversorgung: Die Leistung muss im Rahmen einer Regelversorgung oder einer gleichartigen Versorgung erbracht werden, um nach BEL abgerechnet werden zu können.
     

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Position BEL 3020 für jeden aufgestellten Zahn berechnet werden. Bei einer typischen Vollprothese mit 14 Zähnen würde die Position also 14-mal berechnet werden, was zu einer Gesamtsumme von 28,70 Euro (Praxislaboratorien) bzw. 30,24 Euro (Gewerbelaboratorien) ohne Mehrwertsteuer für diesen Arbeitsschritt führen würde.

Bedeutung von BEL 3020 in der zahnmedizinischen Praxis

. Rolle bei Diagnosen und Behandlungen

Die BEL-Position 3020 spielt eine zentrale Rolle in der prothetischen Versorgung von Patienten mit Zahnverlust. Die sorgfältige Aufstellung der künstlichen Zähne auf einer Wachs- oder Kunststoffbasis ist ein entscheidender diagnostischer und therapeutischer Schritt:

  1. Diagnostischer Aspekt: Die Wachsaufstellung ermöglicht die Beurteilung der geplanten Prothesenkonstruktion vor der endgültigen Fertigstellung. Probleme mit der Okklusion, Ästhetik oder Phonetik können so frühzeitig erkannt und korrigiert werden.
  2. Therapeutischer Aspekt: Durch die individuelle Anpassung und korrekte Positionierung jedes Zahns wird die Grundlage für eine funktionell und ästhetisch optimale Prothese geschaffen, die dem Patienten eine verbesserte Lebensqualität ermöglicht.
  3. Präventiver Aspekt: Eine korrekte Zahnaufstellung beugt Folgeprobleme wie Druckstellen, Kaubeschwerden oder phonetische Einschränkungen vor.

. Bedeutung für die Patientenkommunikation

Der Arbeitsschritt des Aufstellens der Zähne bietet wichtige Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Zahnarzt, Zahntechniker und Patient:'

  1. Transparenz des Herstellungsprozesses: Durch die Einprobe der Wachsaufstellung kann der Patient den Herstellungsprozess seiner Prothese nachvollziehen und aktiv mitgestalten.
  2. Mitwirkung des Patienten: Bei der Einprobe kann der Patient seine Wünsche bezüglich Zahnform, -farbe und -stellung äußern, was zu einer höheren Zufriedenheit mit dem Endergebnis führt.
  3. Erwartungsmanagement: Die Wachsaufstellung gibt dem Patienten eine realistische Vorstellung davon, wie seine fertige Prothese aussehen und funktionieren wird.

. Beispiele für klinische Anwendungen

  1. Totalprothese: Bei zahnlosen Patienten werden alle Zähne (in der Regel 14 pro Kiefer) auf einer Wachsbasis aufgestellt, um eine vollständige Ersatzreihe zu schaffen.
  2. Teilprothese: Bei teilbezahnten Patienten werden nur die fehlenden Zähne ersetzt, wobei die Aufstellung an die vorhandenen natürlichen Zähne angepasst werden muss.
  3. Interimsprothese: Als provisorischer Zahnersatz während einer Behandlungsphase, bei der die Aufstellung bereits die geplante endgültige Versorgung berücksichtigt.
  4. Implantatgetragene Prothese: Hier werden die Zähne unter Berücksichtigung der Implantatpositionen aufgestellt, wobei für diese spezielle Versorgung die BEL-Position 3028 (Aufst. Wachs oder Kunststoff je Zahn bei Implantatversorgung) anstelle der 3020 zum Einsatz kommt.
     

Die BEL-Position 3020 repräsentiert somit einen zentralen Arbeitsschritt in der prothetischen Versorgung, der weit über die reine technische Herstellung hinausgeht und wesentlich zur erfolgreichen Behandlung und Zufriedenheit des Patienten beiträgt.

Für wen ist BEL 3020 geeignet?

Die Leistung "Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn" (BEL 3020) kommt für verschiedene Patientengruppen in Frage und ist Teil unterschiedlicher Versorgungsformen:

  1. Patienten mit totalem Zahnverlust: Bei komplett zahnlosen Patienten ist die Herstellung einer Totalprothese notwendig, wobei alle Zähne (in der Regel 14 pro Kiefer) auf einer Wachs- oder Kunststoffbasis aufgestellt werden müssen.
  2. Patienten mit teilweisem Zahnverlust: Für Patienten, die noch einige natürliche Zähne besitzen, werden Teilprothesen hergestellt, bei denen nur die fehlenden Zähne ersetzt werden. Die BEL-Position 3020 wird für jeden ersetzten Zahn berechnet.
  3. Ältere Patienten: Da mit zunehmendem Alter das Risiko für Zahnverlust steigt, sind ältere Menschen häufige Empfänger von Prothesen, bei deren Herstellung die Position BEL 3020 zum Einsatz kommt.
  4. Patienten nach Unfällen oder Operationen: Nach Zahnverlust durch Traumata oder notwendige Extraktionen aus medizinischen Gründen kann ein herausnehmbarer Zahnersatz erforderlich sein.
  5. Patienten mit finanziellen Einschränkungen: Da herausnehmbarer Zahnersatz meist kostengünstiger ist als festsitzende Lösungen wie Implantate, ist er für Patienten mit begrenztem Budget oft die bevorzugte Option.
  6. Patienten mit bestimmten anatomischen Gegebenheiten: Bei stark atrophiertem Kieferknochen oder ungünstigen Kieferrelationen kann ein herausnehmbarer Zahnersatz manchmal die bessere Lösung darstellen als festsitzende Alternativen.
     

Die BEL-Position 3020 ist nicht geeignet für:

  1. Die Herstellung eines Formteils: Die Position bezieht sich ausschließlich auf das Aufstellen von konfektionierten Zähnen, nicht auf die Herstellung von Formteilen.
  2. Implantatgetragene Prothesen in Ausnahmefällen: Hierfür gibt es die spezifische Position BEL 3028 (Aufst. Wachs oder Kunststoff je Zahn bei Implantatversorgung).
  3. Privatpatienten: Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung in der Regel nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB), nicht nach BEL.

Fazit zu BEL 3020

Die BEL-Position 3020 "Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn" stellt einen zentralen Arbeitsschritt in der Herstellung von herausnehmbarem Zahnersatz dar. Mit einem Höchstpreis von 2,05 Euro (Praxislaboratorien) bzw. 2,16 Euro (Gewerbelaboratorien) ohne Mehrwertsteuer handelt es sich um eine grundlegende zahntechnische Leistung, die pro aufgestelltem Zahn berechnet wird und somit einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten einer Prothese ausmachen kann.
Die sorgfältige Aufstellung der künstlichen Zähne auf einer Wachs- oder Kunststoffbasis erfordert zahntechnisches Fachwissen und Präzision, um sowohl funktionelle als auch ästhetische Anforderungen zu erfüllen. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Kieferrelation, Okklusion, Ästhetik und Phonetik berücksichtigt, um einen optimal angepassten Zahnersatz zu gewährleisten.

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