Zahnarzt-Kosten – bei diesen Zahnbehandlungen zahlen Sie selbst

Zahnbehandlungen sind meist unbedingt erforderlich, gehen andererseits aber mit hohen Zahnarztkosten einher. Vor allem bei speziellen Wünschen haben Patienten die Sorge, zumindest einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen zu müssen. Doch wie teuer wird Ihr nächster Zahnarztbesuch und was müssen Sie selbst bezahlen? In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die möglichen Zahnarztkosten und einen möglichen Selbstbehalt.

Der Besuch beim Zahnarzt kann durchaus teuer werden

1. Volle Kostenübernahme oder Eigenanteil?

Für die allermeisten Zahnbehandlungen werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen. Das gilt zumindest für alle Leistungen, die als zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend betrachtet werden. Nach diesen Grundsätzen wird beurteilt, wo die Grenze zwischen Kostenübernahme und Eigenanteil verläuft.

 

2. Diese Behandlungen übernimmt die Krankenkasse vollständig

Eine volle Deckung der Kosten gilt zum Beispiel für halbjährliche Kontrolluntersuchungen, die einmal jährliche Entfernung von Zahnstein oder notwendige Zahnextraktionen. Treten akute Zahnschmerzen auf und machen eine Behandlung erforderlich, sind auch diese Kosten gedeckt.

Gleiches gilt für einfache Zahnfüllungen, wenn zum Beispiel Zement oder Kunststoff zum Einsatz kommt. Selbst die Zahnarzt-Kosten für aufwändige Wurzelbehandlungen sind Teil der Kassenleistung, sofern der betroffene Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird.

Noch mehr Leistungen werden von privaten Krankenversicherungen (PKV) übernommen. Je nach Tarif erhalten Versicherte oft eine volle Übernahme der Kosten einer professionellen Zahnreinigung, für höherwertigen Zahnersatz, Füllungen und Parodontitisbehandlungen. Im Detail unterscheiden sich die Leistungen jedoch je nach Tarif.

 

3. Behandlungen mit Eigenanteil

An anderer Stelle müssen gesetzlich Versicherte selbst einen Teil der Zahnarzt-Kosten tragen. Darunter fallen vor allem solche Behandlungen, die über die Grundsätze der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hinausgehen. Auf einen Eigenanteil müssen Sie sich bei folgenden Behandlungen einstellen:

Auch beim Zahnersatz sind Zuzahlungen erforderlich, da die Kosten nicht in Gänze übernommen werden. Muss zum Beispiel ein Zahn mit einer Krone versorgt werden, ist nach einem Zahnverlust eine Zahnbrücke notwendig oder gar ein Implantat gewünscht, so wird ein Eigenanteil fällig. Die Krankenkasse zahlt in diesem Fall einen sogenannten Festzuschuss in Höhe von 60 bis 75% der Kosten der Regelversorgung. Selbst wenn Sie sich mit den einfachen Lösungen der Regelversorgung zufriedengeben, entsteht also ein Eigenanteil, der selbst zu bezahlen ist.

Für Laien ist meist nicht ersichtlich, wie hoch die Kosten für die bevorstehende zahnärztliche Behandlung sein werden. Die folgenden Abschnitte zu den typischen Behandlungsformen mit Eigenanteil sollen deshalb grobe Orientierung geben. Anschließend blicken wir auf wirksame Sparmöglichkeiten, mit denen sich die Kosten gegebenenfalls reduzieren lassen.

 

4. Kosten für Wurzelbehandlungen

Treten erhebliche Entzündungen eines Zahnes auf, müssen die Wurzelkanäle gereinigt, desinfiziert und gefüllt werden, um eine Zahnextraktion noch zu vermeiden. Die Behandlung nimmt meist mehrere Termine in Anspruch und ist aufgrund des feingliedrigen Wurzelkanalsystems anspruchsvoll. Deshalb gibt es im Rahmen der Wurzelbehandlung verschiedene Leistungen, die selbst übernommen werden müssen.

Wie hoch die Zahnarzt Kosten in diesem Fall sind, hängt vom individuellen Aufwand und der Anzahl der Wurzelkanäle ab. Bei der Behandlung von Frontzähnen ist deshalb ein Eigenanteil zwischen 100 und 250 Euro zu rechnen, bei der Behandlung von Backenzähnen mit mehreren Wurzelkanälen kann der Eigenanteil je nach Leistung auf bis zu 1000 Euro steigen. Wer außerdem die Behandlung durch einen Spezialisten bevorzugt, muss mit noch höheren Kosten rechnen.

 

5. Zahnarztkosten bei Zahnersatz

Vor der Vorsorgung mit Zahnersatz hält der Mediziner zunächst den aktuellen Zustand der Zähne im sogenannten Heil- und Kostenplan fest. Davon abhängig entscheidet sich, welcher Zahnersatz als Regelversorgung zum Maßstab für den Festzuschuss der Krankenkasse wird. Darüber erhalten Sie als gesetzlich Versicherte im Normalfall 60% der Kosten erstattet. In puncto Ästhetik und Funktion entspricht die wirtschaftliche Regelversorgung jedoch nicht den höchsten Ansprüchen. Wünschen Sie stattdessen eine andersartige Versorgung, zum Beispiel ein Implantat statt herausnehmbarem Zahnersatz, müssen Sie die übrigen Kosten selbst zahlen.

 

6. Zahnarzt-Kosten bei einer Zahnkrone

Sofern die Behandlung eines Zahns mit einer Füllung nicht mehr ausreicht, um ihn angemessen zu versorgen, wird er überkront. Patienten müssen sich vor allem zwischen einer Krone aus Metall und einer Lösung aus Keramik entscheiden. Letztere hat ästhetische Vorteile, da sie optisch unauffällig ist. Abhängig von der Art der Krone und den Laborkosten kann trotzdem ein erheblicher Eigenanteil entstehen:

  • Eine unverblendete Vollgusskrone ist ab 250 Euro Eigenanteil möglich.
  • Bei einer teilverblendeten Krone fällt typischerweise ein Eigenanteil zwischen 400 und 600 Euro an.
  • Bei einer Vollkeramik-Krone können bis zu 1000 Euro fällig sein.

 

7. Die Kosten einer Brücke

Im Gegensatz zur Krone dient die Zahnbrücke dazu, einen kompletten Zahn zu ersetzen und die dadurch entstandene Lücke zu schließen. Dafür wird sie an den benachbarten Zähnen befestigt. Aufgrund der Festzuschuss-Regelung sind auch hier bis zu 40% der Kosten selbst zu zahlen.

Als Beispiel für die Zahnarzt-Kosten bei der Versorgung mit einer Brücke nehmen wir ein dreigliedriges Exemplar im Unterkiefer. Aus einem einfachen Metall gefertigt ist die Brücke ab einem Eigenanteil von etwa 500 Euro zu haben. Wird die komplette Verblendung mit Keramik für eine ansprechende Ästhetik gewünscht, steigt der Eigenanteil auf etwa 1.000 Euro. Teurer ist nur noch eine dreigliedrige Brücke aus Vollkeramik, die mehr als 1.500 Euro kosten kann.

 

8. Kosten eines Implantats

Zahnimplantate zählen zur Kategorie des festen Zahnersatzes. Sie funktionieren wie künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen implantiert werden und mit diesem verwachsen. Dadurch sind sie lange haltbar und optisch nicht von einem natürlichen Zahn zu unterscheiden. Viele Patienten bevorzugen sie deshalb gegenüber anderen Arten des Zahnersatzes wie Brücken oder Prothesen.

Von der Krankenkasse wird ein Implantat als andersartiger Zahnersatz eingestuft. Soll mit einem Implantat eine einzelne Zahnlücke geschlossen werden, bemisst die Kasse den Festzuschuss für die Regelversorgung an einer Zahnbrücke. Auf diese Weise bleibt ein hoher Eigenanteil, der sich aufgrund weiterer vorbereitender Maßnahmen, wie ggf. dem Knochenaufbau, weiter erhöhen kann.

Die folgende Tabelle stellt die üblichen Kosten eines einfachen Zahnimplantats beispielhaft dar:

LeistungBetrag
Zahnarzthonorar (nach GOZ)etwa 900 Euro
Zahnarzthonorar (nach BEMA)etwa 100 Euro
Material- und Laborkostenetwa 900 Euro
Festzuschuss der Kasse (60%)etwa 400 Euro
Verbleibender Eigenanteilca. 1.500 Euro

Neben einem einfachen Implantat, das eine Einzelzahnlücke füllt, gibt es noch weitere Arten, die höhere Zahnarzt Kosten nach sich ziehen können. Ist zum Beispiel herausnehmbarer Zahnersatz auf vier Implantaten gewünscht, bewegen sich die Kosten zwischen 7.000 und 13.000 Euro. Fester Zahnersatz auf sechs bis acht Implantaten ist ab etwa 15.000 Euro verfügbar. Solche Behandlungen sind meist Bestandteil einer umfassenden Zahnerneuerung. Dringt Ihre anstehende Behandlung in ähnliche finanzielle Dimensionen vor, ist es umso wichtiger, Sparpotenziale zu erkennen und sie gezielt zu nutzen.

 

9. Kosten für Zahnfüllungen

Herkömmliche Füllungen aus Amalgam werden in der Regel zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn zum Beispiel Komposit-Füllungen gewünscht sind. Je nach Art des Defekts und Arbeitsaufwand können die zusätzlichen Kosten im Bereich zwischen 100 und 250 Euro je Zahn liegen.

Sobald Sie sich als Patient für eine teurere Zahnfüllung entscheiden als von der Kasse vorgeschlagen, müssen die Mehrkosten selbst übernommen werden. Am Beispiel einer klassischen Füllung für einen Backenzahn lassen sich die Auswirkungen zeigen: Die Kasse würde eine Füllung aus Zement bezahlen, die etwa 40 Euro kostet. Sie wünschen sich jedoch eine höherwertige und zahnfarbene Kompositfüllung, deren Kosten in Ihrem Fall bei 120 Euro liegen. Entscheiden Sie sich für diese Alternative, erhalten Sie die Zuzahlung in Höhe von 40 Euro und müssen einen Eigenanteil von 80 Euro selbst bezahlen.

 

10. Zahnarzt-Kosten für die professionelle Zahnreinigung

Einmal pro Jahr haben Sie als gesetzlich Versicherter die Möglichkeit, eine Zahnsteinentfernung ohne zusätzliche Kosten in Anspruch zu nehmen. Wer sich eine gründlichere Reinigung der Zähne wünscht, muss die Kosten der professionellen Zahnreinigung bei den meisten Kassen selbst bezahlen. Sie wird nach GOZ-Ziffer 1040 abgerechnet und kostet meist zwischen 80 und 150 Euro. Bei den Preisen gibt es zum einen regionale Unterschiede. Zum anderen kann ein höherer Behandlungsaufwand entstehen, falls besonders hartnäckige Beläge entstanden sind.

Die Zahnreinigung zählt nicht zu den Leistungen, die von der Kasse übernommen werden müssen. Doch einige bieten einen freiwilligen Zuschuss an, um für sich zu werben. Hier lohnt es sich, sich im Vorfeld zu informieren.

 

11. Narkoseleistungen und Angstpatienten

Unter Umständen können beim Zahnarzt Kosten entstehen, wenn eine besondere Form der Schmerzausschaltung gewünscht wird. Insbesondere bei Kindern und Patienten, die unter Angst vorm Zahnarzt leiden, ist eine Behandlung nur unter örtlicher Betäubung oft nicht möglich. Dafür bieten sich die folgenden drei Alternativen: 

  • Sedierung mit Lachgas: Das über eine Nasenmaske verabreichte Gas bietet die Möglichkeit, Nervosität vor der Behandlung zu reduzieren. Die zusätzlichen Kosten liegen zwischen 80 und 150 Euro.
  • Dämmerschlaf (Analgosedierung): Eine Kombination aus Beruhigungs- und Schmerzmitteln wird intravenös verabreicht. Dadurch können Patienten die Behandlung in einem entspannten Zustand durchleben. Die Kosten liegen zwischen 100 und 200 Euro.
  • Vollnarkose: Die Vollnarkose darf nur unter Aufsicht eines Facharztes für Anästhesie eingeleitet werden. Sie bietet die Möglichkeit, eine womöglich unangenehme Behandlung im unbewussten Zustand zu durchstehen. Die Kosten, die selbst getragen werden müssen, liegen bei bis zu 500 Euro pro Stunde.

Zumindest bei Kindern besteht die Chance, dass die Zusatzkosten der Lachgas-Narkose von der Krankenkasse übernommen werden.

 

12. Zahnarzt-Kostenfalle: So können Sie sie vermeiden

Zahnarzt Kosten können schnell in ungeahnte Höhen steigen und viele Patienten klagen über unzureichende Transparenz. Mithilfe des Heil- und Kostenplans und etwas Grundwissen zu den Abrechnungen, können Sie den Durchblick aber wieder erlangen. Lassen Sie sich dafür den Heil- und Kostenplan aushändigen, in welchem die notwendigen Behandlungsschritte, die Zahnarzt-Kosten, ihre Art der Abrechnung und die Material- und Laborkosten definiert sind. Mithilfe dieses Dokuments können Sie zum Beispiel eine Zweitmeinung einholen und so überprüfen, ob die ursprünglichen Zahnarzt Kosten zu hoch angesetzt waren.

Nun muss nur noch die typische Trennung in zwei unterschiedliche Gebührenordnungen ausdifferenziert werden. Die Allgemeine Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist die Grundlage aller privat bezahlten Leistungen. Die Punktzahl, die darin einer Leistung zugeordnet ist, ergibt durch Multiplikation mit dem Punktwert (5,62 Cent) und dem Steigerungsfaktor, der den Arbeitsaufwand ausdrücken soll, das Honorar.

 

Beispiel mit einer konfektionierten Krone (GOZ 2250):

  • Punktzahl: 210
  • Punktwert: 5,62 Cent
  • Steigerungssatz: 2,3 (durchschnittlicher Arbeitsaufwand)
  • Berechnung: 210 x 5,62 x 2,3 = 27,16 Euro

Die Abrechnung muss nach den in der GOZ definierten Regeln erfolgen, außer es ist etwas anderes durch ein Bundesgesetz bestimmt (§1 GOZ). Nach § 87 SGB V ist vorgeschrieben, dass Leistungen für Kassenpatienten, die der Regelversorgung entsprechen, nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) abzurechnen sind. Darin ist jeder Leistung eine Bewertungszahl zugeordnet, die in Kombination mit dem Punktwert das BEMA-Honorar ergibt.

 

13. Spartipps: So können Sie Zahnarztkosten einsparen

Gesunde Zähne und ein funktionsfähiges Gebiss sind entscheidend für eine hohe Lebensqualität. Doch zusätzliche Zahnarzt Kosten, wie wir sie auf dieser Seite dargestellt haben, können nicht von jedem einfach übernommen werden. Unabhängig von der Höhe der veranschlagten Kosten kann es sich lohnen, die folgenden Sparmöglichkeiten auszunutzen. Je höher die auf dem Heil- und Kostenplan veranschlagte Summe ist, desto höher ist die mögliche absolute Ersparnis.

Sparen mit Bonusheft

Grundsätzlich ist das Wahrnehmen regelmäßiger Kontrolltermine in der Praxis die beste Möglichkeit, um sich vor zu hohen Zahnarzt Kosten zu schützen. So können viele Erkrankungen in einem frühen Stadium erkannt und leicht behandelt werden. Besonders der kostenintensive Zahnersatz kann dadurch oft umgangen werden. Zudem können Sie bei der ersten Kontrolluntersuchung des Kalenderjahres einen Stempel im Bonusheft entgegennehmen. Dieses erhalten Sie direkt beim Zahnarzt oder von Ihrer Krankenkasse. Ist es über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz von 60 auf 70 Prozent. Wer sein Bonusheft über zehn Jahre gründlich führt, wird dafür sogar mit einem Festzuschuss in Höhe von 75 Prozent der Kosten der Regelversorgung belohnt. Wichtig ist, anschließend keine jährliche Voruntersuchung zu überspringen. Andernfalls müssen die fünf Jahre von Neuem gesammelt werden.

Finanzielle Unterstützung per Härtefallregelung

Unter besonderen Umständen, dem sogenannten Härtefall, können gesetzlich Versicherte mehr als die vorgegebenen 60 Prozent Festzuschuss erhalten. Wer monatlich weniger als derzeit 1498 Euro brutto verdient, kann den Zuschuss beantragen. Gleiches gilt für die Empfänger von Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld oder BaföG. In diesem Fall verdoppelt sich der Festzuschuss der Krankenkasse, sodass der Eigenanteil entfällt.

 

Sparen mittels Zahnauktion

Auf unserem Portal haben Sie die Möglichkeit, von günstigeren Angeboten anderer Praxen zu profitieren und viel Geld zu sparen. Dafür können Sie einen kostenlosen Account erstellen und anschließend Ihren Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt zur Auktion hochladen. Anschließend erhalten Sie passende Gegenangebote anderer Praxen und können sich daraus ein beliebiges aussuchen. Nun vereinbaren Sie einen Termin mit dem Zahnarzt und können die Behandlung zu niedrigeren Kosten durchführen lassen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn Zahnersatz benötigt wird.

Holen Sie sich eine zweite Meinung ein!

Auf dem Onlineportal 2te-Zahnarztmeinung können sie für Ihre Zahnbehandlung nach anderen Angeboten suchen.

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