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6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn

Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn

Der Festzuschuss 6.5.1 bezieht sich auf die prothetische Versorgung eines Gebisses, das Veränderungen aufweist und eine erweiterungsbedürftige herausnehmbare oder kombinierte Versorgung erfordert. Diese spezielle Regelung in der Zahnmedizin stellt sicher, dass Patienten, die zusätzliche Zähne benötigen, die entsprechenden Zuschüsse von ihrer Krankenkasse erhalten. Die Wichtigkeit dieser Regelung liegt in der Unterstützung der Patienten, die eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung benötigen, insbesondere wenn sie unter Zahnverlust leiden. In den folgenden Abschnitten wird der Begriff FZS 6.5.1 detailliert erläutert, einschließlich der damit verbundenen medizinischen Fachbegriffe, Voraussetzungen und Schritte.

Was bedeutet der FZS-Begriff 6.5.1?

Der Festzuschuss 6.5.1 beschreibt eine spezifische zahnmedizinische Leistung, bei der ein prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung behandelt wird. Dies betrifft vor allem Patienten, bei denen durch den Verlust von Zähnen das Gebiss nicht mehr vollständig ist. Daher kann eine erweiterungsbedürftige herausnehmbare oder kombinierte Versorgung notwendig sein. Der Zuschuss bezieht sich auf die Kosten, die für die Erweiterung der Prothese anfallen, wenn ein weiterer Zahn hinzugefügt wird. Dies bedeutet, dass Patienten, die zusätzliche zahnprothetische Maßnahmen benötigen, finanziell entlastet werden, da die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten übernehmen.

Welche medizinischen Begriffe kommen im Kontext von FZS 6.5.1 vor?

Im Kontext des Festzuschusses 6.5.1 sind mehrere medizinische Begriffe von Bedeutung. Dazu gehören:

  • Prothese: Eine Prothese ist ein künstlicher Ersatz für fehlende Zähne oder Teile des Gebisses. Sie kann herausnehmbar oder fest verankert sein.
  • Erweiterungsbedürftig: Dies bezieht sich auf die Notwendigkeit, eine bestehende Prothese zu erweitern, um zusätzlichen Zahnverlust zu kompensieren.
  • Herausnehmbare Versorgung: Hierbei handelt es sich um Zahnersatz, der vom Patienten selbst entfernt und wieder eingesetzt werden kann, wie beispielsweise Teil- oder Vollprothesen.
  • Kombinationsversorgung: Diese Art der Versorgung kombiniert verschiedene Arten von Zahnersatz, wie feste und herausnehmbare Prothesen, um die bestmögliche Funktion und Ästhetik zu gewährleisten.
  • Befundveränderung: Dieser Begriff beschreibt Veränderungen im Mundraum des Patienten, die durch Zahnverlust oder andere zahnmedizinische Erkrankungen entstehen.

Welche Voraussetzungen oder Indikatoren gibt es für FZS 6.5.1?

Für den Festzuschuss 6.5.1 gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Patienten Anspruch auf den Zuschuss haben. Dazu zählen:

  • Zahnverlust: Der Patient muss nachweislich Zähne verloren haben, sodass eine Erweiterung der Prothese erforderlich wird.
     
  • Vorhandensein einer prothetischen Versorgung: Es muss bereits eine Prothese vorhanden sein, die erweitert werden kann.
     
  • Zahnärztliche Untersuchung: Eine gründliche zahnärztliche Untersuchung ist notwendig, um den aktuellen Zustand des Gebisses zu dokumentieren und die Notwendigkeit einer Erweiterung festzustellen.

Was umfasst der Begriff?

Der Festzuschuss 6.5.1 umfasst mehrere Schritte, die für die Durchführung einer erweiterten prothetischen Versorgung notwendig sind:

  1. Zahnärztliche Untersuchung: Der erste Schritt besteht in einer umfassenden Untersuchung durch den Zahnarzt. Hierbei werden der Zustand der vorhandenen Prothese sowie die Mundsituation des Patienten bewertet.
     
  2. Planung der Erweiterung: Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung plant der Zahnarzt, wie die Prothese erweitert werden kann. Dies kann die Herstellung eines neuen Zahnes oder das Anpassen der bestehenden Prothese beinhalten.
     
  3. Herstellung der Prothese: Die neue oder angepasste Prothese wird im Dentallabor gefertigt. Hierbei kommen verschiedene Materialien zum Einsatz, die sowohl funktionale als auch ästhetische Ansprüche erfüllen.
     
  4. Anpassung und Eingliederung: Nach der Herstellung wird die Prothese beim Patienten eingesetzt. Der Zahnarzt sorgt dafür, dass die Prothese optimal sitzt und keine Beschwerden verursacht.
     
  5. Nachsorge: Eine regelmäßige Nachsorge ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Prothese weiterhin gut funktioniert und um eventuelle Anpassungen vorzunehmen.

Die Bedeutung von FZS 6.5.1

Der Festzuschuss 6.5.1 hat mehrere Vorteile für Patienten, die auf zahnprothetische Versorgungen angewiesen sind:

  1. Finanzielle Entlastung: Durch die Übernahme eines Teils der Kosten durch die Krankenkasse wird die finanzielle Belastung für den Patienten reduziert. Dies ist besonders wichtig, da Zahnersatz oft hohe Kosten mit sich bringt.
     
  2. Zugang zur hochwertigen Versorgung: Patienten erhalten die Möglichkeit, eine qualitativ hochwertige prothetische Versorgung zu erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird.
     
  3. Verbesserte Lebensqualität: Eine gut sitzende Prothese kann die Lebensqualität erheblich steigern, indem sie das Essen, Sprechen und Lächeln erleichtert.
     
  4. Langfristige Zahngesundheit: Durch die Anpassung der Prothese wird auch die langfristige Zahngesundheit gefördert. Eine gut sitzende Prothese kann dazu beitragen, dass der Kiefer und die umgebenden Zähne gesund bleiben.

Für wen ist es geeignet?

FZS 6.5.1 ist für Patienten geeignet, die unter Zahnverlust leiden und bereits eine prothetische Versorgung haben, die erweitert werden muss. Dies können ältere Menschen sein, bei denen im Laufe der Zeit Zähne verloren gegangen sind, oder jüngere Patienten, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen Zähne verloren haben. Die Regelung ist besonders wichtig für Personen, die finanzielle Unterstützung benötigen, um ihre zahnmedizinische Versorgung sicherzustellen.

Fazit

Der Festzuschuss 6.5.1 stellt eine wichtige Regelung für Patienten dar, die auf eine erweiterungsbedürftige prothetische Versorgung angewiesen sind. Durch die finanzielle Unterstützung der Krankenkassen wird sichergestellt, dass Patienten Zugang zu notwendigem Zahnersatz erhalten, der ihre Lebensqualität verbessert. Es ist entscheidend, die einzelnen Schritte und medizinischen Begriffe im Kontext dieses Zuschusses zu verstehen, um die Bedeutung und die Vorteile der prothetischen Versorgung umfassend zu begreifen.

Für Patienten, die sich über ihre zahnmedizinischen Optionen informieren möchten, kann es sinnvoll sein, eine zweite Zahnarztmeinung einzuholen. Diese Plattform bietet die Möglichkeit, Preise zu vergleichen und die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung zu finden, ohne die eigenen Finanzen übermäßig zu belasten. Holen Sie sich eine Zweite Zahnarztmeinung!

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