Bonusheft beim Zahnarzt – langfristiges Sparen mit dem Bonussystem

Bonusheft beim Zahnarzt – intelligentes Sparen mit dem Bonussystem
Die Kosten von Zahnbehandlungen können rasch in die Höhe schnellen. Um bares Geld zu sparen, lohnt sich ein Blick auf das Bonusheft beim Zahnarzt. Dieses bietet Kassenpatienten die Gelegenheit, einen Zuschuss für ihren Zahnersatz zu erhalten. Hier klären wir, was darin dokumentiert wird und welches Sparpotenzial Sie dadurch nutzen können.

Ein gut gefĂĽhrtes Bonusheft bietet die Chance fĂĽr Ersparnisse.

1. Das Prinzip des Zahnarzt Bonushefts

Das große Interesse am zahnärztlichen Bonusheft erklärt sich durch den Festzuschuss, den gesetzlich Krankenversicherte bei ihren Versorgungen mit Zahnersatz erhalten. Dabei handelt es sich um einen festen Betrag, den gesetzliche Kassen bei Zahnersatzleistungen übernehmen. Dazu zählen zum Beispiel Versorgungen mit Kronen, Brücken und Prothesen. Unser separater Artikel setzt sich detailliert mit dem Festzuschuss auseinander.

Standardmäßig beträgt der Festzuschuss 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Der Bonus belohnt all diejenigen Patientinnen und Patienten, die ihre Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnehmen. Der einjährige Rhythmus orientiert sich an den allgemeinen Empfehlungen. Bei diesen Anlässen können sie ihr Bonusheft dem Zahnarzt in der Praxis vorlegen und abstempeln lassen. Die lückenlose Führung des Heftes berechtigt dann zu einem höheren Festzuschuss. Nach fünf Jahren erhöht sich dieser von 60 auf 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Die größtmögliche Erhöhung folgt nach zehn Jahren, dann steigt der Zuschuss auf 75 Prozent. Wie unsere untenstehende Beispielrechnung zeigt, liegt darin ein ansehnliches Sparpotenzial für alle Kassenpatienten. Im Übrigen ist die Führung eines Bonusheftes bereits für Kinder ab dem zwölften Lebensjahr zulässig. So können die erforderlichen Jahre früh angesammelt werden, um im Ernstfall rechtzeitig vom Zuschuss zu profitieren. Diese Ausführungen zeigen auch, dass in jedem Fall Restkosten bestehen bleiben, welche die Patienten selbst zu tragen haben.

Mit dem Bonusheft wurde von den Kassen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Auf diese Weise sollen viele Krankheitsbilder reduziert werden, sodass sich die Gesamtbelastung der Kassen durch die Finanzierung von Zahnersatz insgesamt reduziert. Gesetzlich Versicherte profitieren nicht nur von diesen gesundheitlichen Vorteilen, sondern kommen in den Genuss des finanziellen Anreizes durch den erhöhten Festzuschuss.

2. Die Konzeption der ZuschĂĽsse

Noch immer hält sich der Mythos, dass ein Bonusheft die Kosten für jegliche zahnärztliche Leistungen reduziere, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Doch das ist falsch! Das Programm beschränkt sich auf Zahnersatzbehandlungen, wie zum Beispiel eine Brückenversorgung. Alle weiteren selbst zu zahlenden Leistungen sind nicht abgedeckt.

Wer mit der Dokumentation starten möchte, um schon in fĂĽnf Jahren die ersten ZuschĂĽsse zu erhalten, bekommt Bonushefte bei der Krankenkasse. Aber auch in der Praxis stehen sie meist zur VerfĂĽgung. 

3. Beispielrechnung: Ist ein Zahnarzt Bonusheft noch notwendig?

Da Bonusprogramme dieser Tage schnell mit plumpem Marketing assoziiert werden, nehmen viele Kassenpatienten die Vorteile des Bonushefts des Zahnarztes nicht ernst. Doch anhand einer Beispielrechnung zeigt sich das eigentliche Sparpotenzial.

Auf Empfehlung ihres Zahnarztes hin entscheiden Sie sich für die Versorgung mit einer Krone. Die Gesamtkosten der Regelversorgung liegen bei 500 €. Dadurch erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Festzuschuss in Höhe von 300 €. Selbst bei der günstigsten Variante bleibt somit eine Selbstbeteiligung von € 200 bestehen. Können Sie jedoch ein über fünf Jahre gut gepflegtes Bonusheft vorlegen, erhöht sich der Zuschuss auf 70% und Sie erhalten € 350 von Ihrer Krankenkasse. Falls Sie sogar zehn Jahre lückenlose Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss auf 375 €.

 

  • 5 Jahre lĂĽckenloses Heft: 70% (350 €) Zuschuss
  • 10 Jahre lĂĽckenloses Heft: 75% (375 €) Zuschuss

 

Damit Ihnen der höhere Zuschuss angerechnet werden kann, bringen Sie Ihr Bonusheft zur Behandlung mit in die Praxis. Die Verantwortlichen übermitteln dieses mitsamt dem Heil- und Kostenplan an die Kasse, welche den erhöhten Zuschuss noch genehmigen muss. Das hat den Vorteil, dass sich Patientinnen und Patienten nicht selbst um die Einreichung kümmern müssen.

4. Moderne Variante: Das digitale Bonusheft

In den letzten Jahren war das Bonusheft tatsächlich in Heftform verfügbar. Dort wurde mit Stempel und Unterschrift jede Untersuchung händisch notiert. Im Zuge der Digitalisierung entstand eine digitale Variante, das eZahnbonusheft. Seit 1. Januar 2022 ist dieses als Teil der elektronischen Patientenakte verfügbar. Die Einträge der Praxis erfolgen dann in digitaler Form.

Aus Patientensicht hat es durchaus Vorteile, das eZahnbonusheft zu nutzen. Unter anderem wurde eine automatisierte Erinnerungsfunktion eingerichtet, die davor schützen soll, dass der Bonusanspruch verfällt. Patienten erhalten eine kurze Benachrichtigung, falls dringend eine Vorsorgeuntersuchung notwendig ist. Eine Pflicht, von der traditionellen Form auf das eHeft umzusteigen, besteht aber nicht. Auch behalten die klassischen Hefte weiter ihre Gültigkeit.

5. Die Vor- und Nachteile in der Ăśbersicht

In Summe lassen sich einige Vor- und Nachteile festhalten, die das Bonusheft mit sich bringt.

 

Vorteie des Bonushefts:Nachteile des Bonushefts:
Finanzielle Ersparnis: Ein lückenloses Bonusheft spart viel Geld, wenn Zahnersatz nötig wird.Vorteile nur bei Zahnersatz: Die Ersparnisse sind nur auf Zahnersatz beschränkt. Viele Versicherte benötigen diesen jedoch nicht.
Motivation zur Vorsorge: Das Heft ist ein Anreiz für regelmäßige Untersuchungen, die das Risiko für Zahnerkrankungen reduzieren.Vorteil kann verloren gehen: Gelingt die jährliche Vorsorgeuntersuchung nicht, muss erneut begonnen werden.

 

6. Verlust des Heftes – was ist zu tun?

Wer noch auf das klassische Bonusheft in Heftform setzt und nicht auf die seit 2022 verfügbare elektronische Variante umgestiegen ist, muss gut darauf abgeben. Denn der Verlust des Heftes kann dem erhöhten Festzuschuss im Weg stehen. Nur gegen Vorlage in Kombination mit dem Heil- und Kostenplan wird die Krankenkasse der Erhöhung des Zuschusses zustimmen.

Ging das Zahnarzt Bonusheft verloren, bleibt nur die Option, die wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen in der Praxis nachtragen zu lassen. Davon sollten sich noch. Nachweise im System finden lassen, die dann in ein neues Heft ĂĽbernommen werden können. Problematisch wird es dann, wenn im Laufe des letzten Jahrzehnts die Praxis gewechselt wurde. Gibt es den Zahnarzt nicht mehr, zum Beispiel aufgrund einer Verrentung, bleibt ebenfalls nur der Neubeginn. 

Doch ist der Bonus tatsächlich verloren, sobald innerhalb eines Jahres keine weitere Vorsorgeuntersuchung erfolgt ist? Sollte sich eine einjährige Lücke in das Heft eingeschlichen haben, kann es trotzdem ratsam sein, die Dokumentation bei der Krankenkasse einzureichen. Eine gängige Ausnahme stellt etwa das Jahr 2020 dar, in dem deutlich weniger Vorsorgeuntersuchungen aufgrund der Pandemie wahrgenommen wurden. Entstand dadurch eine Lücke im Bonusheft, können Versicherte auf Kulanz ihrer Kasse hoffen. Kann jedoch kein wichtiger Grund angeführt werden, weshalb die Untersuchung nicht stattfinden konnte, müssen die mindestens erforderlichen fünf Jahre von Neuem angespart werden.

7. Die Unterschiede zwischen Bonusheft und Bonusprogramm

Nicht nur im Rahmen des Bonusheftes können Versicherte offensichtlich Geld sparen. Inzwischen wird der Begriff häufig mit dem „Bonusprogramm“ durcheinandergeworfen. Doch hierbei handelt es sich um eine Ersparnis anderen Ursprungs: Bonusprogramme werden inzwischen vermehrt von Krankenkassen angeboten. Sie gelten für einen begrenzten Zeitraum und sollen Versicherte dazu motivieren, regelmäßige Untersuchungen wahrzunehmen. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Zusatzangebot, das im Gegensatz zum Bonusheft nicht verfügbar sein muss. Teilnehmen können nur Versicherte der jeweiligen Krankenkasse.

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